26. April 2026
Beitragseinzug 2026
Auf Ende Mai ist der Beitragseinzug 2026 beim TSV Hochdorf geplant. Damit dies gelingt, bitte die Mitgliederverwaltung darum, Änderungen zum Wohnsitz, zu den Bankdaten oder im privaten Bereich z.b. Heirat mitzuteilen, damit die Beitragseinstufung richtig erfolgen kann. Änderungsmitteilungen bitte schriftlich oder per Mail an petra@wydler.eu.
31. Oktober 2023
Calipark Scheckübergabe
Am Montag, dem 30. Oktober erfolgte die Offizielle Scheckübergabe vor dem Sportgerät Calipark, welches öffentlich für jedermann zugänglich ist.

21. Januar 2025
Öffnungszeiten
Das Vereinsheim ist weiterhin donnerstags geöffnet.
Möchte ein Verein oder eine Gruppe an einem anderen Abend kommen, gerne per Voranmeldung.
Das Vereinsheimteam ist unter tsvhochdorf@t-online.de oder wilfried@wydler.eu erreichbar.
18. November 2019
Kinderschutzprojekt des TSV Hochdorf
Das Kinderschutzprojekt des TSV Hochdorf wurde von unserem 1. Vorsitzenden Klaus Koch bei der Volksbank Ulm-Biberach eingereicht. Aufgrund der detaillierten Beschreibung konnte prompt in der Rubrik "Herausragende Jugendarbeit" der erste Platz belegt werden, dotiert mit einem Geldbetrag von 600 Euro. Der Betrag wird für die Jugendarbeit verwendet.

Woche für Woche übernehmen wir für viele Kinder aus unserer Gemeinde Verantwortung, machen mit Ihnen Sport und stärken den Teamgeist.
Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und freuen uns über das Vertrauen. Aus diesem Grund haben wir ein Kinderschutzkonzept auf den Weg gebracht.
So zeigen wir, transparent für alle, dass die Kinder und Jugendlichen im Verein in guten Händen sind.
Und für alle offenen Fragen und Anregungen haben wir Schutzbeauftragte im Verein.
Dies sind:
- Gertrud Krapf (07355/7899)
- Beate Kloos (07355/92076)
Sie sind geschult, kennen alle wichtigen Kontakte und nehmen ein Anliegen vertraulich auf.
Das Kinderschutzkonzept kann in der Rubrik Informationen, Downloads angeklickt und eingesehen werden.
13. Juli 2017
Selbstverpflichtungserklärung § 72 a SGB
Die Selbstverpflichtungserklärung gemäß § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)betrifft alle Helfer und Helferinnen bei kurzfristigen Einsätzen, z.B., Sommerferienprogramm, Hallenturniere, Sportevents aller Art, Angebote allgemeiner Art, wo Erwachsene und Jugendliche in direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Dieses Formular ist bei Beginn der Veranstaltung von der Person auszufüllen und zu unterzeichnen.
Das Original kommt in den TSV Ordner (Heike Küfer oder Klaus Koch)
Die Durchführung dieser Selbstverpflichtung ist wichtig und muss daher ernst genommen werden.
Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Behörden sind erhebliche Bußgelder zu befürchten.
Das betreffende Formular kann unter Informationen, Downloads heruntergeladen werden.
Personen, welche ein erweitertes Führungszeugnis beim TSV bereits abgelegt haben, sind hiervon nicht betroffen.